Im Interesse unserer Schützlinge haben wir bestimmte Vermittlungsbedingungen, die die neuen Besitzer der Schützlinge erfüllen müssen. Wir bitten alle Interessenten, sich die folgenden Bedingungen, die schon lange in Kraft sind, anzusehen und festzustellen, ob sie diese tatsächlich erfüllen.
Unsere Vermittlungsbedingungen für Hunde:
1. Die Hunde des Vereins Šapica werden in eine Wohnung oder in ein Haus mit gut eingezäuntem Garten vermittelt.
2. Ketten, Zwinger o. Ä. kommen nicht infrage!
3. Der Zugang zum Haus ist erforderlich.
4. Die Pflicht des Besitzers ist es, den Hund kastrieren zu lassen, wenn er noch nicht kastriert ist, dies aber sein muss. In diesem Fall gewährt der Verein einen Preisnachlass auf die Kastration bei dem vom Verein bestimmten Tierarzt (dem zukünftigen Besitzer werden ein paar Tierärzte vorgeschlagen).
5. Alle Haushaltsmitglieder müssen mit der Aufnahme eines Hundes einverstanden sein.
6. Der Hund muss nach den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gehalten und gepflegt werden.
7. Die erforderliche tierärztliche Versorgung muss gewährleistet werden.
8. Vor der Vermittlung machen unsere ehrenamtlichen Mitglieder beim Interessenten einen Besuch.
9. Der Vermittlungsvertrag muss unterzeichnet werden.
10. In Mietverhältnissen ist eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung nötig.
11. Bei manchen Schützligen ist der Zugang zum Haus nicht erforderlich, aber dies wird in den Anzeigen zusätzlich angeführt.
12. Wenn der Interessent zwei Hunde gleichzeitig aufnehmen will, besteht die Möglichkeit, dass der Zugang zum Haus nicht erforderlich ist, aber unter der Bedingung, dass eine warme Schlafstelle gewährleistet wird.
13. Die Hundevermittlung findet in Zaprešić, Zagreb und in der näheren Umgebung statt. In andere Orte kann vermittelt werden, wenn ein ehrenamtliches Mitglied des Vereins oder unserer Schwestervereine den zukünftigen Besitzer besuchen kann.
Unsere Vermittlungsbedingungen für Katzen:
1. Die Katzen des Vereins Šapica werden in Wohnungen oder in Häuser vermittelt, die sich nicht in der Nähe einer größeren Verkehrsstraße befinden.
2. Bei Wohnungshaltung müssen Fenster und Balkons (mit einem Netz) gesichert werden, damit die Katze nicht aus dem Fenster springen und sich verletzten kann.
3. Bei Wohnungshaltung müssen Kratzbaum und Klettermöglichkeiten gewährleistet werden. Erwünscht sind sie aber auch bei Wohnungshaltung mit Freigang.
4. Die Pflicht des Besitzers ist es, die Katze kastrieren zu lassen, wenn sie noch nicht kastriert ist, dies aber sein muss. In diesem Fall gewährt der Verein einen Preisnachlass auf die Kastration bei dem vom Verein bestimmten Tierarzt (dem zukünftigen Besitzer werden ein paar Tierärzte vorgeschlagen).
5. Alle Haushaltsmitglieder müssen mit der Aufnahme einer Katze einverstanden sein.
6. Die Katze muss nach den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gehalten und gepflegt werden.
7. Die erforderliche tierärztliche Versorgung muss gewährleistet werden.
8. Vor der Vermittlung machen unsere ehrenamtlichen Mitglieder beim Interessenten einen Besuch.
9. Der Vermittlungsvertrag muss unterzeichnet werden.
10. In Mietverhältnissen ist eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung nötig.
11. Allgemeine Pflege muss gewährleistet werden, d.h. Verpflegung u. Ä., denn Katzen vermitteln wir nicht zum Mäusefangen.
12. Die Katzenvermittlung findet in Zaprešić, Zagreb und in der näheren Umgebung statt. In andere Orte kann vermittelt werden, wenn ein ehrenamtliches Mitglied des Vereins oder unserer Schwestervereine den zukünftigen Besitzer besuchen kann.
Anmerkung: Dies sind die allgemeinen Vermittlungsbedingungen des Vereins Šapica. Einige unserer Schützlinge werden nur unter zusätzlichen Bedingungen vemittelt (einige Hunde/Katzen sind nicht für Wohnungshaltung, Stadthaltung oder Außenhaltung geeignet).
Übersetzt von Helena Dobrosavljević